Wer glaubt, dass in einem “Vertrags-Kochbuch” steht, wie man gute Logistikverträge erstellt, hat sich vom Namen fehlleiten lassen. Im diesem “Kochbuch” geht es nämlich weniger um das Rezept zur Erstellung von Verträgen, sondern vielmehr um die Anwendung des im Vertrag Dokumentierten.
Es mag banal klingen, denn – nach wochenlanger Verhandlung in den Teams beider Vertragsparteien – haben alle das Gefühl, mit hundertprozentiger Klarheit in die Geschäftsbeziehung zu starten. Schließlich hat man alle Themen umfassend diskutiert, alle Risiken und Bedenken berücksichtigt, letztlich jeden “Stein umgedreht”. Dennoch unterschätzen die meisten Protagonisten am Verhandlungstisch aber, dass ein Kontraktlogistikvertrag komplex und das Ergebnis von Verhandlungen ist, sprich hier und da ein Kompromiss. Darüber hinaus ist solch ein Vertrag natürlich für „den juristischen Ernstfall“ geschrieben, erscheint daher eher pessimistisch und enthält umfassende Pflichten und Obliegenheiten für beide Seiten. Und, letztlich gibt es immer Regelungen in einer logistsichen Geschäftsbeziehung, die bewusst nicht im Logistikvertrag geregelt sind, z.B. durch gesetzliche Regelungsgrundlagen oder weil die Nichtregelung für eine Partei die besten Variante in der Verhandlung war …
Häufig tun sich Menschen, die nicht an den Verhandlungen in Gänze beteiligt waren oder wenig mit Logistikverträgen zu tun haben, entsprechend schwer mit der „praktischen“ Interpretation der Vertragsregelungen. An dieser Stelle hilft das “Kochbuch”, das man wohl eher als Vertrags-Manual bezeichnen würde. Dieses konzentriert sich auf die praktische Anwendung des Vertrages mit dem Logistikdienstleister. Das Manual ist daher auch strukturell und sprachlich für die Logistik-Praktiker geschrieben, verweist aber auf die jeweiligen Regelungen im Logistikvertrag. Ein solches Werk wirkt erfahrungsgemäß in zwei Sphären: Einerseits bei der Realisierung/ Implementierung einer (neuen) Kontraktlogistikabwicklung und der Schaffung entsprechender Steuerungsstrukturen beim Auftraggeber. Andererseits aber auch, wenn in der laufenden Zusammenarbeit Fragen zur vereinbarten Handhabung von Themen aufkommen, die Suche in den “Abgründen” des Logistikvertrages und seiner Anlagen aber erstmal abschreckt. Das Manual ist in vielen Fällen also das erste Nachschlagewerk für die Praktiker im Betrieb.
Wovon lebt ein gutes Vertrags-Manual?
Ehrlicherweise davon, dass es jemand schreibt, der
- den Kontraktlogistikvertrag im Detail kennt,
- die Wirkung aller Regelungen und Nichtregelungen des Vertrages versteht,
- die betriebliche Praxis beim Dienstleister, aber auch beim Auftraggeber einordnen kann,
- die Sprache auf dem Shopfloor kennt.
Nicht leicht also, aber die Mühe wert!
Was meinen Sie?
Stephan Meyer